Aktuelle Informationen zum Umgang mit der Covid-19 Pandemie


Ab dem 04.03.2022 gilt auch bei uns die Neuverordnung Eindämmung Verordnung SARS-CoV-2-EindV des Landes Brandenburg. Das bedeutet, dass Besucher von Café und Shop sowie Veranstaltungsteilnehmer bis auf Weiteres geimpft, genesen oder getestet sein müssen (3G Regel). Es gelten weiterhin die grundlegenden Hygieneregeln sowie das obligatorische Tragen einer medizinischen Maske überall, außer beim Verzehr von Kaffee und Kuchen. 

Der Park von Schloss Sommerswalde steht ihnen jederzeit zum Spazieren gehen offen.